Teilnahmebedingungen „Vermittlungsprämie“ Veranstalter und Geltungsbereich Diese Bedingungen regeln die Teilnahme an unserem Tippgeber-Programm für den Ankauf von Fahrzeugen. Voraussetzungen für den Prämienanspruch
Ein Anspruch auf die Vermittlungsprämie in Höhe von 100 € entsteht ausschließlich unter folgenden Bedingungen: Das vermittelte Fahrzeug entspricht unseren Ankaufskriterien (ab Baujahr 2017, gepflegter Zustand, Kleinwagen bis max. 100.000 km, größere Fahrzeuge bis max. 150.000 km).Es kommt ein rechtsgültiger Kaufvertrag zwischen uns und dem Fahrzeughalter zustande. Das Fahrzeug war uns vor Ihrer Tippabgabe noch nicht bekannt und wurde uns nicht bereits von Dritten angeboten. Wichtiger Hinweis zum Datenschutz und Werberecht.
Der Tippgeber versichert, dass der betroffene Fahrzeughalter mit der Weitergabe seiner Kontaktdaten an uns ausdrücklich einverstanden ist. Eine unerlaubte Übermittlung von Daten (Spam) ist untersagt. Der Tippgeber stellt uns von eventuellen Ansprüchen Dritter frei, die durch eine unberechtigte Datenweitergabe entstehen. AuszahlungDie Auszahlung der Prämie erfolgt innerhalb von 14 Tagen nach erfolgreicher und vollständiger Abwicklung des Fahrzeugankaufs per Banküberweisung auf ein vom Tippgeber zu nennendes Bankkonto. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.